Wer hat gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel?

In Deutschland haben alle Menschen mit einem anerkannten Pflegegrad, beginnend ab Pflegegrad 1, gemäß den Bestimmungen des GKV-Verbandes einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel. Dieser Anspruch ist ein wichtiger Bestandteil der Pflegeleistungen und zielt darauf ab, den pflegebedürftigen Personen eine angemessene Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln zu gewährleisten, um ihre Selbstständigkeit im Alltag bestmöglich zu unterstützen und die Pflege zu erleichtern.

Kostenfreie Pflegehilfsmittel in nur 3 Schritten

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  • Formalitäten

    Wir übernehmen alle Formalitäten mit Ihrer Pflegekasse.

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    Die Pflegebox wird unverzüglich nach Erhalt der Bestätigung  versandt.

Ihre Vorteile von Senobox

  • Kostenfrei

    Bei genehmigtem Pflegegrad erhalten Sie kostenfreie monatliche Pflegeboxen, versandkostenfrei.

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    Unser Sortiment umfasst nur hochwertige Produkte bekannter Marken, die auch in medizinischen Einrichtungen Verwendung finden.

  • Qualitätskontrolle

    Unsere Produkte werden streng kontrolliert und sorgfältig aus verschiedenen Marken ausgewählt, um Ihr Optimum zu garantieren.

  • Sorgenfreier Ablauf

    Nach Ihrer Bestellung übernehmen wir den Kontakt mit Ihrer Pflegekasse und beantragen die Kostenübernahme für Sie.

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