Was sind Pflegehilfsmittel?

Pflegehilfsmittel sind speziell entwickelte Werkzeuge, Geräte und Produkte, die dazu dienen, pflegebedürftigen Menschen im Alltag Unterstützung zu bieten. Diese Hilfsmittel werden eingesetzt, um die Selbstständigkeit zu fördern, den Pflegeprozess zu erleichtern und die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern. Sie reichen von einfachen Alltagshilfen bis hin zu komplexen technischen Geräten und sind an die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegebedürftigen angepasst.

Es gibt verschiedene Arten von Pflegehilfsmitteln, die darauf abzielen, pflegebedürftigen Personen eine effektive und komfortable Betreuung zu ermöglichen. Dazu gehören:

  • Mobilitätshilfen: Unterstützung bei der Fortbewegung, wie Rollstühle, Gehhilfen und Rollatoren.
  • Pflegebetten und Lagerungshilfen: Speziell gestaltete Betten und Positionierungshilfen für eine sichere und bequeme Pflege.
  • Hilfsmittel für die Körperpflege: Dusch- und Badehilfen, Toilettensitzerhöhungen und weitere Produkte, um die Körperpflege zu erleichtern.
  • Technische Hilfsmittel: Kommunikationsgeräte, Signallichter und spezielle Telefone, die die Interaktion und Sicherheit unterstützen.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Falls Sie zu Hause einen Familienangehörigen mit anerkanntem Pflegegrad betreuen oder bei der Pflege unterstützen, steht Ihnen gesetzlich das Recht auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch zu. Der Anspruch ist auf maximal 40 € monatlich begrenzt, wobei darüber hinausgehende Kosten vom Versicherten selbst getragen werden müssen. Pflegehilfsmittel sollen dazu dienen, die Pflege für pflegende Angehörige zu erleichtern.

Unsere Pflegebox enthält eine sorgfältig ausgewählte Zusammenstellung an hochwertigen Pflegehilfsmitteln, die darauf abzielen, die Pflege und Betreuung von pflegebedürftigen Personen zu erleichtern. Zu den Inhalten der Pflegebox gehören:

  • Händedesinfektionsmittel
  • Flächendesinfektionsmittel
  • Einmalhandschuhe
  • Fingerlinge
  • Einmal-Bettschutzeinlagen
  • Einweg Schutzschürzen
  • Einmallätzchen
  • Mundschutz / FFP2 Masken

Hinweis: Für Personen mit anerkanntem Pflegegrad (PG 1–5) übernimmt die Pflegekasse die Kosten bis 40 € pro Monat.

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